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  1. Wann erlangt man die Rechtsfähigkeit und was ist das?
    • alle Menschen erlangen mit ihrer Geburt die Rechtsfähigkeit
    • d.h. die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben
  2. Was sind Rechtssubjekte?
    Menschen sind sogenannte Rechtssubjekte.
  3. Was sind Rechtsobjekte?
    Rechtsobjekte sind Sachen
  4. Was bedeutet Handlungsfähigkeit?
    Wer handlungsfähig ist, kann durch sein Verhalten Rechte und Pflichten begründen.

    Handlungsfähigkeit= Urteilsfähigkeit + Mündigkeit
  5. Was bedeutet Urteilsfähigkeit?
    Urteilsfähig ist, wer vernunftgemäss handeln kann. (über Gründe und Folgen seines Verhaltens bewusst sein)
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Anonymous
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165985
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vbr kap 4 (blau)
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