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Was ist Sozialpolitik?
Lampert und Althammer (2005) definieren Sozialpolitik als: „politischesHandeln, dass darauf gerichtet ist,
a) die wirtschaftliche und soziale Stellung von wirtschaftlich und/oder sozial absolut oder relativ schwachen Personenmehrheiten im Sinn der in einer Gesellschaft verfolgten gesellschaftlichen und sozialen Grundziele zu verbessern,
b) die wirtschaftliche und soziale Stellung von solchen Personenmehrheiten für den Fall des Eintritts existenzgefährdender Risiken zu sichern, die nicht für sich selbst Vorsorge treffen können.“
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Funktionen der Sozialpolitik:
- - Einkommensumverteilung
- (z.B. über progressive Einkommenssteuer)
- - Versicherung gegen existenzgefährdende Risiken
- (Versicherungsgedanke in sozialen Sicherungssystemen, intergenerative Transfers wie z.B. Pflegeversicherung oder aber Risikoausgleich innerhalb von Gruppen z.B. Arbeitslosenversicherung)
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Warum ist Sozialpolitik Teil der Finanzwissenschaft?
- Staat ist der Hauptträger der Sozialpolitik
- Es wird hauptsächlich auf finanzwirtschaftliche Instrumente(Steuern/Transfers) zurückgegriffen
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Leitbilder der Sozialpolitik:
- Liberale vs. Sozialpolitiker
- materielles Wachstum vs. qualitatives Wachstum
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Ziele der Sozialpolitik: Nach Giersch
- Freiheit
- Frieden
- Gerechtigkeit --> diese werden meist als sozial-
- Sicherheit --> politische Ziele angesehen-Wohlstand
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Gerechtigkeit:
- - Leistungsbezogene Gerechtigkeit
- (gleiches Geld für gleiche Arbeit)
- - Bedarfsgerechtigkeit
- (individuelle Bedürfnisse, schwer messbar, dainterpersoneller Nutzenvergleich)
--> Umverteilende Gerechtigkeit kann staatlichen Zwang erfordern und so negative Anreizwirkungen besitzen
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Sicherheit:
- Sicherung von Gesundheit, Einkommen und Vermögen
- Ausschaltung jeglicher individueller Vermögens- oderBeschäftigungsrisiken nicht mit marktwirtschaftlichen System vereinbar
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Arten sozialer Risiken:
Definiert nach ______ vs. ________
Kausalprinzip vs. Finalprinzip
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ILO (International Labour Organisation) definiert kausal:
- Krankheit
- Arbeitslosigkeit
- Alter
- Arbeitsunfall/Berufskrankheit
- Familienlasten
- Mutterschaft
- Invalidität
- Tod des Unterhaltpflichtigen
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Angelsächsische Literatur definiert dagegen eher final:
- Einkommensausfall
- Zusätzliche Ausgabenbelastung
- Nicht ausreichendes Einkommen
- Unsicheres Einkommen
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Allokative Rechtfertigung für Soziale Sicherungselemente
Ausgangspunkt: Erster Hauptsatz der Wohlfahrtstheorie
„Bei Abwesenheit externer Effekte und öffentlicher Güter ist jedesGleichgewicht bei vollkommener Konkurrenz ein Pareto-Optimum.“
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Lackmustest:
- • A Steigende Skalenerträge
- (d.h. keine vollkommene Konkurrenz
• B Öffentliches Gut und externe Effekte
- • C Fehlen von Konsumentensouveränität und vollkommener Information
- C1 Minderschätzung zukünftiger Bedürfnisseo
- C2 Asymmetrische Information
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Wohlfahrtstheoretische Aspekte:
Wohlfahrtstheorie: 2 Grundsätze
Fundamentale Norm Paretokriterium
(keine Umverteilung, wenn dadurch ein Individuum schlechter gestellt wird),
jedoch gibt es auch Konzepte, die nicht nur Effizienz, sondern auch „Gerechtigkeitsaspekte“ zulassen,
- so z.B.:
- Bentham: Maximum der Summe aller Nutzen
- Nash: multiplikative Verknüpfung der Individualnutzen
- Rawls: Maximierung der Position des am schlechtesten gestelltenGesellschaftsmitglieds
- (Maximin-Kriterium)
Fazit:Wohlfahrtstheorie gibt keine direkten Handlungsempfehlungen,
aber:
- verdeutlicht Zusammenhang zwischen Werturteil und politischerEntscheidung
- verdeutlicht Trade-Off zwischen Effizienz und Gerechtigkeit
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Formen der Umverteilung
Bei Personen: Intertemporal vs. interpersonell vs. intergenerativ
Bei Haushalten: vertikal (reich zu arm) vs. horizontal (Familienlastenausgleich)
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Wirkungsprinzipien:
- Versicherungsprinzip:
- Fürsorgeprinzip:
- Versorgungsprinzip:
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Versicherungsprinzip:
Der Leistungsaustausch im Fall des Eintretens eines Schadensereignisses wird durch worherige Beitragszahlungen erworben
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Fürsorgeprinzip:
Bei Eintritt eines Schadensfalls od. einer Notlage werden Sach- od. Geldleistungen ohne Beitragsleistung nach Bedürftigkeitsprüfung dem Betroffenen gewährt
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Versorgungsprinzip:
Leistungsansprüche entstehen nicht aufgrund von Beitragszahlungen, sondern aufgrund anderer Vorraussetzungen (Beamte)
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Gestaltungsprinzipien:
- Äquivalenzprinzip:
- Subsidiaritätsprinzip:
- Solidaritätsprinzip:
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Äquivalenzprinzip:
Der Beitrag des Versicherten steht im Verhältnis zu dem Erwartungswert der Versicherunsleistung
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Subsidiaritätsprinzip:
Im Falle einer Notlage sind die Betroffenen zur Selbsthilfe verpflichtet. Sind diese nicht in der Lage, ist die nächsthöhere EH (Familie, Verwandte) zur Hilfe aufgefordert.
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Solidaritätsprinzip:
- Die Mitglieder einer Gemeinschaft unterstützen sich gegenseitig
- (Einer für alle, alle für einen)
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Entwicklung der sozialen Sicherung
- Archaische Gesellschaften: Familien- oder Stammesfürsorge, durchfrühen Tod kein Problem der Altersvorsorge
- Feudalsysteme: Erste kollektive Systeme wie etwa Gilden und Zünfte oderFürsorge durch kirchliche oder städtische Träger
- Industrialisierte Gesellschaft: Auflösung der Großfamilien und Entwicklungder Kernfamilien; Entstehung der bis heute bestehenden sozialenSicherungssysteme
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