die Zeit während sich der AN zur Verfügung des AG hält. Der Arbeitsweg gilt nicht als Arbeitszeit.
7.2 Wie ist die Arbeitszeit gemäss Gesetz geregelt ?
Höchstarbeitszeit = 45 h (Industrie & Büro)
Höchstarbeitszeit = 50 h (in nicht industriellen Betrieben)
Mehr als 50 h (Arzt, Apotheken, Gastgewerbe, Garagen)
7.2.2 Welches sind die TAGES und ABENDARBEITSZEITEN ?
Tagesarbeit: 06.00 - 20.00
Abenarbeit: 20.00 - 23.00
Die Arbeitszeit während 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr ist Bewilligungsfrei.
7.2.3 Was sind Überstunden ?
Sind jene Stunden, welche der AN auf ausdrückliche Anordnung des AG's über die normale vertraglich-vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Überstunden sind mit 25 % Zuschlag, wenn nicht durch FERIEN kompensiert, auszuzahlen.
7.2.4 Was gilt als Überzeit ?
Sie liegt vor, wenn die wöchentl. Höchstarbeitzeit überschritten wird. Dies ist mit einem Zuschlag von 25 % zu entschädigen.
7.2.5 Was gilt als Ruhezeit ?
Dem AN muss mindestens eine Ruhezeit von 11 aufeinanderfolgende Stunden gewährleistet werden.